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Betreuung

Unsere Promovierenden werden in der Regel von einem Team von 2-3 Professor:innen betreut. Der/die Erstbetreuer:in muss Mitglied der Graduiertenschule sein. Die Betreuungsmodalitäten werden durch Betreuungsvereinbarungen geregelt, die zu Beginn des Programms abgeschlossen werden. Die Vereinbarungen beinhalten regelmässige Beratungen und legen die Pflichten und Verantwortlichkeiten von Ihnen und Ihren Betreuern fest. Die Betreuung umfasst auch jährliche Berichte über den Stand Ihres Promotionsprojekts, die von Ihren Professor:innen begutachtet werden.

Gegenwärtig sind Ihre Betreuer:innen auch die Gutachter:innen Ihrer Dissertation im Promotionsverfahren. In naher Zukunft wird es möglich sein, externe Gutachter:innen für die Begutachtung Ihrer Promotion in das Verfahren einzubinden.

Sie können eine/n externe/n Betreuer:in von einer anderen Universität als dritte/n Betreuer:in wählen. Es ist auch möglich, eine Cotutelle mit anderen Universitäten durchzuführen.